Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) prüft derzeit, ob der Anbieter ADI Predictstreet ohne gültige deutsche Lizenz auf dem Markt aktiv ist. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem die Werbung während der Fußball-Weltmeisterschaft.
Offiziell ist das Unternehmen als Vorhersagepartner des Turniers gelistet – seine Genehmigung stammt allerdings aus Gibraltar und nicht aus Deutschland. ADI Predictstreet betont, in Deutschland keine gezielten Marketingkampagnen zu fahren. Nach eigener Darstellung beruht die Sichtbarkeit der Marke auf globalen Medienrechten; eine direkte Ansprache deutscher Kundinnen und Kunden sei nicht beabsichtigt. Das Engagement, so die Verantwortlichen, ergebe sich allein aus der internationalen Reichweite.
Vertreter deutscher Rundfunkanstalten verweisen darauf, dass sie auf die Stadionwerbung keinen Einfluss hätten – diese werde zentral vom Veranstalter gesteuert. Thomas Hagedorn, Sprecher des ZDF, hält die Werbeeinblendungen für vereinbar mit dem deutschen Medienstaatsvertrag.
| Beteiligte | Position | Standpunkt |
|---|---|---|
| GGL | Regulierungsbehörde | Prüft mögliche Verstöße gegen Glücksspiel- und Werberegeln |
| ADI Predictstreet | Betreiber | Weist Vorwürfe zurück und verweist auf internationale Sponsoringrechte |
| Rundfunkanstalten | Sender | Sehen keine Verantwortung für Stadionwerbung |
Sollten sich Verstöße bestätigen, könnte es zu Unterlassungsanordnungen kommen, die auch Zahlungsanbieter oder technische Dienstleister treffen würden.
Rechtliche Herausforderungen bei Prognosemärkten
Die Rechtslage rund um Prognosemärkte bleibt in Europa kompliziert. Solche Plattformen erlauben es Nutzern, auf den Ausgang von Ereignissen zu setzen – für viele Behörden eine Form des Glücksspiels. Aus deutscher Sicht ist das Anbieten derartiger Märkte ohne entsprechende Lizenz unzulässig.
Erst kürzlich haben neun europäische Glücksspielaufsichten eine gemeinsame Initiative gestartet, um Anbieter ohne Zulassung systematisch zu überprüfen. In den meisten Rechtsräumen gelten Prognosemärkte als unreguliert – Ausnahmen bilden einzelne Standorte wie Gibraltar mit seinem eingeschränkten Lizenzmodell. In anderen Ländern, etwa den USA, wird hingegen diskutiert, ob solche Produkte als Finanzinstrumente einzustufen sind. Daraus ergeben sich Interpretationsspielräume für international tätige Anbieter. Mehrere bekannte Plattformen, darunter Polymarket und Kalshi, wurden bereits von europäischen Märkten ausgeschlossen.
Die wichtigsten regulatorischen Aspekte lassen sich so zusammenfassen:
- Nationale Glücksspielgesetze haben Vorrang vor internationalen Sponsoringverträgen.
- Werbung für nicht lizenzierte Anbieter darf in Deutschland nicht sichtbar sein.
- Ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen fehlt nach wie vor.
Für global agierende Unternehmen bleibt es damit eine echte Herausforderung, ihre Werbung mit den jeweiligen regionalen Vorschriften in Einklang zu bringen.
















